Ein Jahrzehnt Viertelparität an der TU Berlin
Am Mittwoch, dem 15. Mai 2013, geschah etwas Historisches an der Technischen Universität Berlin: Der Erweiterte Akademische Senat beschloss eine neue Grundordnung, nach der dieses Gremium zukünftig viertelparitätisch besetzt würde: mit je 15 Professor:innen, 15 akademischen Mitarbeiter:innen, 15 Studierenden sowie 15 Technik- und Verwaltungsmitarbeiter:innen. Die vorherige Zusammensetzung, die vor allem bei Präsidiumswahlen ausschlaggebend ist, sieht eine Mehrheit von 31 Profs zu je 10 der anderen Gruppen vor. Verrückterweise gilt die „vorherige“ Zusammensetzung noch heute – zehn Jahre später, als wäre nichts beschlossen worden! Dabei wurde die Viertelparität gleich fünf Mal beschlossen… Wie kann das so lange dauern?!
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