Am Mittwoch, dem 15. Mai 2013, geschah etwas Historisches an der Technischen Universität Berlin: Der Erweiterte Akademische Senat beschloss eine neue Grundordnung, nach der dieses Gremium zukünftig viertelparitätisch besetzt würde: mit je 15 Professor:innen, 15 akademischen Mitarbeiter:innen, 15 Studierenden sowie 15 Technik- und Verwaltungsmitarbeiter:innen. Die vorherige Zusammensetzung, die vor allem bei Präsidiumswahlen ausschlaggebend ist, sieht eine Mehrheit von 31 Profs zu je 10 der anderen Gruppen vor. Verrückterweise gilt die „vorherige“ Zusammensetzung noch heute – zehn Jahre später, als wäre nichts beschlossen worden! Dabei wurde die Viertelparität gleich fünf Mal beschlossen… Wie kann das so lange dauern?!
Das Ding mit der Parität
Es gab mal eine Zeit, als die obersten Gremien der West-Berliner Universitäten paritätisch besetzt waren. Demokratisierung nannten das die einen, den Anfang des Kommunismus, die anderen. 1973 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Profs die Mehrheit bei „unmittelbar die Lehre“ und „unmittelbar Fragen der Forschung oder die Berufung“ betreffenden Abstimmungen haben müssten. Die Demokratisierung wurde zurückgedreht und der Kommunismus besiegt.
Seither schreibt die Politik in Hochschulgesetze professorale Gremien-Mehrheiten. Profs sind eigentlich aus der Sicht von Politik und Hochschulleitungen ein sehr sperriges Völkchen. Man kann sie in ihrer Gruppendynamik etwas durch Drittmittel-Lockfutter und Rankings steuern. Aber damit Unis insgesamt halbwegs zuverlässige und strategiefähige Behörden sein können, bedurfte es in den letzten Jahrzehnten weiterer Stärkungen der Uni-Leitungen. Diese Stärkungen wurden in Berlin im Rahmen einer sogenannten „Erprobungsklausel“ durchgeführt. (Dabei wurde „erprobt“, ob Unis nicht effizienter wären, wenn man sie weiter entdemokratisiert.)
Jedenfalls hatten schon bei der Einrichtung des Erweiterten Akademischen Senats an der TU Berlin 2005 Leute die lustige Idee, ob man nicht auch erproben könne, wie das wäre, zur alten Parität zurückzukehren. Der Akademische Senat ist das dreiwöchentlich-tagende zentrale Gremium der Uni. Der „Erweiterte Akademische Senat“ ist eine größere Fassung davon und macht wenig, außer alle 2 bzw. 4 Jahre Präsidiumsmitglieder zu wählen. Darum fällt er nicht wirklich in den unmittelbar Forschung und Lehre betreffenden Bereich des 1973er Urteils. Allerdings scheiterte die Viertelparität 2005 mit 10 Ja-Stimmen zu 14 Gegenstimmen im Akademischen Senat.
Die Überraschung von 2013
Infolge der 2011er Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes erneuerte die TU Berlin ihre Grundordnung, sozusagen die „Verfassung“ der Universität. Dabei öffneten Studierendenvertreter:innen wieder das Thema der Viertelparität im Erweiterten Akademischen Senat. Zur Überraschung vieler fand der Änderungsantrag eine Mehrheit.
Viele Mitglieder aller Statusgruppen sahen die Viertelparität als Ausdruck einer positiven Kultur in der hochschulpolitischen Zusammenarbeit. Ein kleines formales Zeichen dafür, dass Profs, Verwaltungsmitarbeiter:innen, akademische Mitarbeiter:innen und Studierende gleichermaßen diese Universität prägen und gestalten – dass alle zählen.
Hier könnte die Geschichte eigentlich schon enden. Die TU Berlin hat beschlossen, sie will das mal mit viertelparitätischem Erweitertem Akademischem Senat ausprobieren. Sie probiert es ein paar Jahre aus. Vielleicht läuft es gut, vielleicht schlecht. Dann ändert man es wieder. Oder die Politik greift ein.[1]Oder ein Gericht, weil ein Professor seine Grundrechte beschnitten sieht, wenn seine Stimme nicht ganz so übermächtig viel Gewicht hat, wie er es für angemessen hielte.
Zum Beispiel auf der TU-Seite des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf endet die Geschichte auch hier. Seit 10 Jahren steht dort: „Professorenschaft, Studierende, akademische und nicht akademische Mitarbeiter stellen jeweils 15 der 60 Mitglieder [im Erweiterten Akademischen Senat].“ Es ist nur eben nicht so.
Drei Jahre Formalhölle
Der damalige TU-Präsident Jörg Steinbach teilte noch während der Abstimmung 2013 mit, dass er den Beschluss im Rahmen seiner Rechtsaufsicht aufheben werde. Nachdem er sich dafür Rückendeckung vom damaligen Wissenschaftsstaatssekretär Knut Nevermann geholt hatte, kassierte Steinbach den Beschluss am 8. Juli 2013. Der normale Verfahrensgang wäre gewesen, dass das Kuratorium der TU Berlin die Grundordnungsänderung bestätigt (oder zurückweist) und danach der Berliner Senat. (Und spätestens die Senatsverwaltung hätte vermutlich tatsächlich gesetzliche Probleme mit dem Beschlusstext bemängelt.)
Präsident Steinbachs Einschreiten war nicht im engeren Sinne notwendig. Er hatte damals schon das ein oder andere Messer von (rechteren) Prof-Kollegen:innen im Rücken und erhoffte sich vielleicht Props von denen. Die bekam er nicht. Ein halbes Jahr später wurde er als Präsident vernichtend mit 40 zu 12 abgewählt. Er hat mit der Nummer bloß die letzten (linkeren) Unterstützer:innen vergrault.
Der präsidiale Stunt führte den Vorgang in die Formalhölle: EAS-Mitglieder und -Vorstand wollten Steinbachs Einschreiten vor dem Verwaltungsgericht angreifen. Nach zwei Jahren Warten auf ein Urteil scheiterte man schon an der Zulässigkeit – das Gericht befand, das ganze Gremium hätte klagen müssen und nicht einzelne Mitglieder.
Daraufhin wurde die Grundordnungsänderung 2016 erneut im Erweiterten Akademischen Senat befasst und am 6. Juli 2016 erneut beschlossen.
Dieses Mal wurde die ganze Sitzung durch Präsident Christian Thomsen für nichtig erklärt. Der Grund: Im Zuschauerraum habe sich ein dritter Stellvertreter einer Liste befunden, während das nachrangige vierte stellvertretende Mitglied an der Sitzung teilnahm.[2]Die nachrangige Person dachte, sie hätte die Statusgruppe gewechselt und sei darum kein Listenmitglied mehr. Das war aber ein Missverständnis. Der Fehler dieser zwei Personen, dass anwesende Höherrangige sich nicht vertreten lassen dürfen, sei ein so schwerwiegender Formalmangel, dass der Beschluss wieder aufzuheben sei. Ein Professor einer anderen Liste habe sich darüber nach der Sitzung beschwert. Nächste Runde!
Spätestens hier sah man, dass einige Professoren lieber nachhaltig das Klima der Hochschulpolitik vergiften, als eine unliebsame Mehrheit zu tolerieren. Garantiert gibt es jedes Jahr mehrere vergleichbare Fehler in Gremien, ohne dass Studiengänge oder Berufungsverfahren aufgehoben werden, falls der Fehler nach der Sitzung auffällt.
Terrorismus wirkt! Satire auch?
Eine dritte Wiederholung wollte kaum jemand aushalten. Die „Terrorist:innen“ hatten also Erfolg. So wandelte sich die hochschulpolitische Stimmung in die Richtung, dass man zwischen Befürworter:innen und Gegner:innen der Viertelparität einen Kompromiss finden wollte, idealerweise einen formal bombenfesten.
Im September 2016 setzte der Akademische Senat eine „AG Partizipation“ ein, „um die Defizite der Partizipation der TU-Angehörigen zu erfassen und Möglichkeiten der Verbesserung bei der Mitwirkung zu erarbeiten.“ Bei der Wiederholung der Grundordnungsänderung Ende 2016 wurde der Aspekt der Viertelparität vertagt, damit die Arbeitsgruppe einen Kompromissvorschlag ausarbeiten könne.
Der Kompromiss lautete dann, dass nicht der Erweiterte Akademische Senat viertelparitätisch wird, sondern ein zusätzliches, nur für die Präsidiumswahl zuständiges Wahlgremium mit 15:15:15:15 Mitgliedern. Damit dann nicht einfach zwei Statusgruppen sich gegen die anderen (z.B. auch die Profs) verbünden können, ist ein 20-%-Zustimmungsquorum pro Gruppe notwendig, also mindestens drei Stimmen pro Statusgruppe.
Der erste Kernpunkt bedeutet, nicht den Erweiterten Akademischen Senat und damit die Grundordnungsänderungsmehrheiten anzurühren, welche laut Berliner Hochschulgesetz Prof-Mehrheiten benötigen. Die Präsidiumswahl betrifft sicherlich nicht direkt Forschung und Lehre; also ist der Wille des Verfassungsgerichts gewahrt.
Der zweite Kernpunkt, das 20-%-Quorum, begegnet der Sorge, dass in einem zu gleichwertigen Gremium Profs (und andere Minderheiten?) überstimmt werden könnten.
Ich hatte mit der AG Partizipation nicht viel zu tun. Ihre Lösung orientiert sich lustigerweise an einem von mir erarbeiteten Antrag der satirischen Studi-Liste „Profs abschaffen!“: Dieser Antrag vom Juli 2016 sah eine Urwahl des:der Präsident:in durch alle Unimitglieder in gleicher Wahl vor, wie sie in politischen Präsidialsystemen ja auch üblich ist. Eine 20-%-Zustimmungsanforderung nach Abstimmenden pro Statusgruppe sollte im ersten und zweiten Wahlgang Minderheitenstatusgruppen wie Profs vor der Stimmgewalt von Studierenden schützen. Da Präsidentschafts-Kandidat:innen von 30 % des Akademischen Senats nominiert werden mussten, gab es eine gewisse Chance, dass sie auch bei diesem Verfahren nicht ganz ohne Gremienrückhalt dastünden.
Mein Antrag war schon so gearbeitet, dass er juristisch halbwegs Sinn ergab. Aber natürlich war es größtenteils ein Statement: Warum diskutieren wir hier, ob Prof-Stimmen 150-mal so viel wiegen sollen wie Studi-Stimmen (bei Vermittlung des Wähler:innen-Willens durch Profmehrheitsgremium) oder „nur“ 50-mal so viel (bei Viertelparität)? In Staaten und Vereinen klappt es doch bei Präsidentschaftswahlen auch, dass die Höheren der gesellschaftlichen Hierarchie gleichgewichtete Stimmen haben.
Mehr Kompromisse!
Kompromisse bleiben selten alleine. Nachdem sich große Teile der TU-Hochschulpolitik 2017 auf den viertelparitätischen „Wahlkonvent“ plus 20-%-Klausel verständigt hatten, wurden neue Bedenken angemeldet: Jaja, so müssten zwar mindestens 3 Professor:innen im Wahlkonvent zustimmen. Aber im Akademischen Senat ginge es ja wegen des 30-%-Erfordernisses, ohne Professor:innen-Stimmen zu nominieren. Da nur in diesem die Professor:innen eine Mehrheit hätten, sei nur hier ihre maßgebliche Beteiligung sichergestellt. Darum müsse die Nominierung auf > 50 % der Mitglieder im Akademischen Senat angehoben werden. Das ist zwar mathematisch Unsinn, aber juristisch ließen sich Bedenken an der Prof-Maßgeblichkeit durch diese Nominierungsanforderung ausräumen.
Wenn aber nur mit Mehrheit des unparitätischen Akademischen Senats nominiert werden kann, ist die Sorge sehr berechtigt, dass zukünftig Wahlen eher uninteressant werden: Im tollen neuen partizipatorischen Wahlkonvent kommt dann nur noch eine Kandidatur an und die paritätische Zusammensetzung ist herzlich egal. Um den Akademischen Senat davon abzuhalten, Kandidat:innen vorzuentscheiden, die sich nur wegen der dortigen Professor:innen-Übermacht durchsetzen, wurde noch eine andere Stelle angepasst: Die 20-%-Klausel sollte für alle drei Wahlgänge gelten.[3]Wahlen werden wiederholt, wenn keine hinreichenden Mehrheiten zustande kommen, zum Beispiel, weil es mehr als zwei Kandidierende gab. So hätte der Wahlkonvent eine realistische Chance, Kandidat:innen bei schlechten Vorschlägen durchfallen zu lassen.
Also beschloss der Erweiterte Akademische Senat am 13. Dezember 2017 zum dritten Mal die Viertelparität, jetzt allerdings in der Kompromissfassung, dass sie durch ein gesondertes Gremium nur die Präsi-Wahl betrifft, dafür der Prof-mehrheitliche Akademische Senat selektiver Vorschlagen kann, und es 20-%-Zustimmungsquoren in allen Wahlgängen gibt.
Aber die gut geölten Gremien!
Schon 2017 schmeckte dem damaligen Präsidenten Thomsen und der Senatsverwaltung der Kompromiss nicht: Es wäre doch sehr unschön, wenn Präsidiumswahlen (nach drei Wahlgängen) scheitern könnten. Darum sollte die 20-%-Klausel im letzten Wahlgang nicht greifen. Ein entsprechender Änderungsantrag Thomsens konnte sich jedoch nicht durchsetzen.
Die Sorge, dass das 20-%-Quorum in einem Gremium zu Statusgruppen-Veto-Kaskaden führen kann, ist nicht ganz unberechtigt. Aber andererseits ist es auch nicht sehr viel verlangt von werdenden Präsident:innen, unter den 15 Vertretenden jeder Statusgruppe zumindest 3 Unterstützende zu finden. In einer funktionierenden politischen Kultur wäre es jedenfalls realistisch, dass der Akademische Senat Kandidat:innen nominiert, denen das gelingt.
Das Quorum-in-allen-Wahlgängen war die andere Seite der 51-%-AS-Nominierung im Kompromiss. Es erklärt sich auch und vor allem daraus.
Das Kuratorium der TU Berlin als eine Art Aufsichtsrat befasste sich sodann über ein Jahr lang mit dem Vorschlag, holte ein weiteres Rechtsgutachten ein, vertagte und wünschte sich Anpassungen.
Am 20. November 2019 und dann am 11. November 2020 nochmal besserte der Erweiterte Akademische Senat mit Hinblick auf Wünsche des Kuratoriums nach, inklusive einem noch wilderen Wahlsystem, das manchmal vierte Wahlgänge benötigt. Die Zustimmungsquoren blieben Teil des Kompromisses, der zuletzt mit 38 Ja-Stimmen (bei 20 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen) recht deutlich getragen wurde. Selbst im Kuratorium wurde der letzte Kompromiss am 11. Dezember 2020 mit 7 zu 3 bei einer Enthaltung angenommen. Damit hatte der Vorgang endlich die TU-Gremien hinter sich und ging an die Senatsverwaltung für Wissenschaft.
Und nochmal ein Viertel Jahrzehnt später…
Wer weiß, welche internen Diskussionen die Senatsverwaltung noch führte, wie der Wechsel der zuständigen Senator:innen (SPD zu Grüne) und die zwischenzeitliche Neufassung des Berliner Hochschulgesetztes 2021, die die Erprobungsklausel änderte, hineinspielten. Jedenfalls dauerte es bis August 2022 mit einer ersten Antwort. Diese hängte sich erwartbar am Quorum im 3. bzw. 4. Wahlgang auf…
Am 10. März 2023 gab es endlich grünes Licht: Wenn die TU-Gremien sich ein allerletztes Mal damit befassen und das 20-%-Quorum für letzte Wahlgänge rausnehmen, dann bestätige der Senat die Grundordnung mit Wahlkonvent und diese könnte endlich in Kraft treten. Aber schon kleine abweichende Änderungen würden die bedingte Zustimmung wohl zunichte machen.[4]Man fragt sich also, warum die Uni-Gremien etwas diskutieren sollen, das die Senatsverwaltung schon entschieden hat.
Zehn Jahre keine Viertelparität
So sind also zehn Jahre ins Land gezogen zwischen einem Beschluss an der TU Berlin und dem Beinahe-vielleicht-bald-Inkrafttreten. Aber noch ist die Kuh nicht vom Gremien-Eis.[5]Und darauf könnte die Frage immer noch an Gerichte gehen. Hoffentlich nicht!
In der Zwischenzeit haben drei Präsidentschaftswahlen stattgefunden – mit den alten Regeln, die nicht dem in Beschlüssen artikulierten Willen der letzten zehn Jahre entsprachen. Zwei waren spannende Rennen, deren Ausgang relevant an der Gremienzusammensetzung hing.
Daran wird auch ein Level von Beteiligungsproblem jenseits der Sitzverteilung deutlich: Studierende und Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind kaum für zehn Jahre hintereinander an der Uni unterwegs. Es ist fast unmöglich, solche ewigen, immer komplizierter werdenden Vorgänge mitzugestalten, geschweige denn, noch mitzuerleben, wie sie Früchte tragen.
Es ist nur eine kleine Gruppe, die dafür gesorgt hat, dass das so ein Kaugummi-Vorgang wurde. Es sind zugleich dieselben, die bei jeder Gelegenheit betonen, wie ermüdet Profs von Gremienformalien, ganz besonders von der Viertelparitätsgeschichte, seien und ob die Gremien denn nichts Wichtigeres zu tun hätten. Ich frage mich, ob diese Leute sich der Ironie dieser Position bewusst sind – oder einfach nie in den Spiegel schauen.
Gerade angesichts von Länge, Verwässerung und teils Vergiftung der Viertelparitäts-Entwicklung ist eines erstaunlich: Die Viertelparitäts-Vertreter:innen haben durchgehalten! Der hochschulpolitische Mainstream an der TU Berlin ist nicht mürbe und zynisch geworden, sondern arbeitet weiter positiv zusammen. Vor diesem langen Atem müssen wir alle unseren Hut ziehen.
1. | ↑ | Oder ein Gericht, weil ein Professor seine Grundrechte beschnitten sieht, wenn seine Stimme nicht ganz so übermächtig viel Gewicht hat, wie er es für angemessen hielte. |
2. | ↑ | Die nachrangige Person dachte, sie hätte die Statusgruppe gewechselt und sei darum kein Listenmitglied mehr. Das war aber ein Missverständnis. |
3. | ↑ | Wahlen werden wiederholt, wenn keine hinreichenden Mehrheiten zustande kommen, zum Beispiel, weil es mehr als zwei Kandidierende gab. |
4. | ↑ | Man fragt sich also, warum die Uni-Gremien etwas diskutieren sollen, das die Senatsverwaltung schon entschieden hat. |
5. | ↑ | Und darauf könnte die Frage immer noch an Gerichte gehen. Hoffentlich nicht! |
Jörg Steinbach
Liebe Autor(in),
tatsächlich ist es spannend diese Entwicklung noch einmal nachlesen zu können.
Kleine Korrekturt:
Ich habe nicht versucht am Rand der konservativen Profs Unterstützung zu suchen, als ich den Beschluss damals kassiert habe! Ich habe das in ehrlicher Überzeugung getan und mir war bewusst, damit auch andere zu verprellen. Nicht umsonst bin ich als Fan von Helmut Schmidt Mitglied der SPD geworden (Natodoppelbeschluss).
Aber ich komme, wie vielleicht noch bekannt aus der freien Wirtschaft. Und ich kenne keinen Konstrukt, wo nicht die Arbeitgeberseite am Ende eine Stimme Mehrheit hat. Das findet man auch mit gewerkschaftlicher Akzeptanz in jedem Aufsichtsrat. Und ich halte das für ein erhaltenswertes System.
Darüber kann sich gut demokratisch streiten und es gilt gegenseitig divergierende Positionen „auszuhalten“ und zu tolerieren (oder sich dafür auch abwählen zu lassen).
Ich glaube aber nicht, dass dieses damals entscheidend gewesen ist. Das zeigt die Haltung meines Nachfolgers, der vielleicht weniger offensichtlich aber faktisch identisch gehandelt hat.
Ihr/Euer Altpräsident
Jörg Steinbach