verhandlungsverpflichtung

„Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, nach Abschluss dieses Tarifvertrages unverzüglich Verhandlungen zum TV Stud II aufzunehmen mit dem Ziel, einheitliche tarifvertragliche Regelungen auf Grundlage des TV-L für diese Beschäftigtengruppe in den Berliner Hochschulen sicherzustellen.“

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